Luxemburg aktualisiert seine nationale Geldwäsche-Risikobewertung
Luxemburg hat seine Nationale Risikobewertung 2025 (NRA 2025) zu Geldwäsche (GW) unter der Leitung des
Justizministeriums und der Koordination des Comité de prévention BC/FT abgeschlossen.
Diese Aktualisierung baut auf früheren Bewertungen (2018 und 2020) auf, verwendet Daten von 2020 bis 2023 und
konzentriert sich speziell auf GW-Risiken, wobei eine separate Bewertung der Terrorismusfinanzierung folgen wird.
Das Hauptziel besteht darin, das nationale Verständnis und Management von GW/TF-Risiken an die sich entwickelnden
Bedrohungen anzupassen, damit Behörden und Fachleute Ressourcen effektiv priorisieren und einen risikobasierten Ansatz
umsetzen können.
Luxemburg berichtet über kontinuierliche Fortschritte bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität
Regulatorischer Rahmen und Aufsicht
Luxemburg hat umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umgesetzt, wobei die
Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA (AED) eine entscheidende Rolle bei der Beaufsichtigung von
Nicht-Finanzsektoren spielt.
Die Abteilung Finanzkriminalität der AED, die mit 17 Fachkräften besetzt ist (S.259), konzentriert sich auf Prävention
durch Orientierung, Konferenzen, Dokumentenprüfungen und Vor-Ort-Inspektionen der beaufsichtigten Unternehmen.
Luxemburg führt außerdem ein Register für Trusts und treuhänderische Vereinbarungen gemäß dem Gesetz vom 10. Juli 2020,
das Transparenz hinsichtlich der wirtschaftlichen Eigentümer gewährleistet.
EU KI-Gesetz: KI-Systeme für GW und Betrugsbekämpfung nicht als ‘hochriskant’ eingestuft
Wussten Sie, dass KI-Systeme, die speziell für die Geldwäschebekämpfung (GW) und Betrugserkennung im
Finanzdienstleistungssektor eingesetzt werden, nach dem EU-KI-Gesetz nicht als ‘hochriskant’ eingestuft werden?
Diese Unterscheidung ist wichtig für den Finanz- und Compliance-Sektor! Hier sind die Details:
Analyse von Konsultationen mit Interessengruppen zur Definition von KI-Systemen und verbotenen Anwendungen
Die Kommission veröffentlichte einen Bericht, der das Feedback der Interessengruppen aus öffentlichen Konsultationen zu den regulatorischen Verpflichtungen des KI-Gesetzes bezüglich der Definition von KI-Systemen und verbotenen KI-Praktiken
analysiert und dabei die Forderungen nach klareren technischen Definitionen und konkreten Beispielen für verbotene Aktivitäten hervorhebt.
Zweite thematische Überprüfung zum Einsatz künstlicher Intelligenz im luxemburgischen Finanzsektor
Die Banque Centrale du Luxembourg (BCL) und die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) haben heute den zweiten thematischen Bericht über den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) im luxemburgischen Finanzsektor veröffentlicht.
Aufbauend auf einer ähnlichen Studie aus dem Jahr 2023 untersucht dieser Bericht die sich entwickelnde Einführung von KI innerhalb des Sektors, mit einem besonderen Fokus auf die zunehmende Verbreitung und die damit verbundenen Risiken der
Generativen KI (GenAI). Der Bericht präsentiert die Ergebnisse einer zwischen Juni und August 2024 durchgeführten Umfrage, die Wertpapierfirmen (IFs), zugelassene Investmentfondsmanager (IFMs/AIFMs), Kreditinstitute (B), E-Geld-Institute (EMIs)
und Zahlungsinstitute (PIs) umfasst. Dieser erweiterte Umfang stellt eine mehr als dreifache Steigerung der Beteiligung im Vergleich zur vorherigen Umfrage dar, die sich ausschließlich auf Kreditinstitute, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute konzentrierte.